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Inhaltsverzeichnis

INFRANEU dankt allen mitwirkenden Institutionen

Einleitung: Die Klimaschutz-Rente führt zur nachhaltigen Gesellschaft

I. Bestimmung der Zielgruppen, demografische Entwicklung und Beitragsaufkommen

II. Struktur der Klimaschutz-Rente, öffentliche Förderung und haushaltspolitische Auswirkungen

III. Kritische Analyse der Steigerung von Energieeffizienz bei Haushalten, Industrie, Verkehr und Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen sowie Priorisierung des Einsatzes von Investitionen zur CO2-Reduzierung

IV. Einsatz von Erneuerbaren Energien zur Potenzierung der Energieeefizienz und CO2-Reduktion

V. Einsatzeffizienz für CO2-Reduzierung bei Gebäuden, PKW und Prozesstechnologien

VI. Klimaschutz-Rente als ergänzende Altersicherung, Eigenkapitalersatz, Vermögensanlage

VII. Vertriebswege und Kosten der Klimaschutz-Rente

VIII. System der Klimaschutz-Rente als kapitalgedeckte Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

IX. Volkswirtschaftliche Finanzströme, Tilgung und Verzinsung der Klimaschutz-Rente im Zeitablauf

X. Erforderliche administrative und gesetzliche Regelungen zur Implementierung der Klimaschutzrente

XI. Entwicklung einer Strategie zur Umsetzung der Klimaschutzrente

Grafische Darstellung

Impressum

 

X. Erforderliche administrative und gesetzliche Regelungen zur Implementierung der Klimaschutzrente

Dipl.-Pol. Gerhard Schneider

Mit den erforderlichen administrativen und gesetzlichen Regelungen zur Implementierung der Klimaschutz-Rente beschäftigt sich dieser Beitrag.

Dazu wird vorgeschlagen, sich weitestgehend schon bestehender und bewährter Institutionen wie z. B. der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu bedienen. Die Entwicklung attraktiver Produkte für die freiwillige KSR-Versicherung soll der Versicherungswirtschaft obliegen. Sie hat sich dabei inhaltlich an den staatlicherseits eingerichteten Fonds zu orientieren, die der Finanzierung unterschiedlichster Maßnahmen zur CO2-Reduzierung dienen sollen. Alle Produkte müssen von der BAFIN überprüft und zertifiziert werden. Das gesamte Beitragsaufkommen aus der freiwilligen KSR-Versicherung fließt ebenso den Fonds zu, wie das Beitragsaufkommen aus der obligatorischen Zusatzversicherung für die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen. Diese wird der DRV zugeordnet, bei der für jeden Versicherten ein ergänzendes Konto eingerichtet wird, auf dem die eingezahlten Beiträge und erwirtschafteten Erträge erfasst werden. Alle Versicherten sollen jährlich über die Höhe ihres Kapitalfonds unterrichtet werden. Auch die spätere Rentenauszahlung erfolgt auf dem selben Weg wie die umlagefinanzierte Sozialrente unter Inanspruchnahme des Postservices. Die KfW als Anstalt des öffentlichen Rechts wird als geeignete Investitionsleitstelle (neben dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds") angesehen. Eine entsprechende Erweiterung des im „Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau" niedergelegten Aufgabenkatalogs ermöglicht die Übernahme der Aufgaben als Investitionsleitstelle für CO2-einsparende Projekte.

Die rechtliche Implementierung der Klimaschutz-Rente sollte durch die Verabschiedung eines sogenannten Stammgesetzes, z. B. von einem „Gesetz über die Einführung einer Klimaschutz-Rente (KSRG)" erfolgen. In ihm müssten alle wesentlichen Eckpunkte geregelt werden, wie z. B. die Einführung einer obligatorischen Zusatzversicherung für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die Einführung einer freiwilligen Zusatzversicherung, deren Beitragsaufkommen in staatliche Fonds abgeführt wird, die Kapitalbasierung dieser Zusatz-Renten oder auch die paritätische Mitfinanzierung der obligatorischen KSR-Versicherung. Dieses Stammgesetz müsste von einer Vielzahl weiterer Gesetzes­anpassungen sowie Anpassungsänderungen hinsichtlich bestehender Rechtsverordnungen, Satzungen etc. flankiert werden.