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Sie sind hier: Projekte | Klimaschutz-Rente | KSR-Kurzbericht-VII

Inhaltsverzeichnis

INFRANEU dankt allen mitwirkenden Institutionen

Einleitung: Die Klimaschutz-Rente führt zur nachhaltigen Gesellschaft

I. Bestimmung der Zielgruppen, demografische Entwicklung und Beitragsaufkommen

II. Struktur der Klimaschutz-Rente, öffentliche Förderung und haushaltspolitische Auswirkungen

III. Kritische Analyse der Steigerung von Energieeffizienz bei Haushalten, Industrie, Verkehr und Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen sowie Priorisierung des Einsatzes von Investitionen zur CO2-Reduzierung

IV. Einsatz von Erneuerbaren Energien zur Potenzierung der Energieeefizienz und CO2-Reduktion

V. Einsatzeffizienz für CO2-Reduzierung bei Gebäuden, PKW und Prozesstechnologien

VI. Klimaschutz-Rente als ergänzende Altersicherung, Eigenkapitalersatz, Vermögensanlage

VII. Vertriebswege und Kosten der Klimaschutz-Rente

VIII. System der Klimaschutz-Rente als kapitalgedeckte Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

IX. Volkswirtschaftliche Finanzströme, Tilgung und Verzinsung der Klimaschutz-Rente im Zeitablauf

X. Erforderliche administrative und gesetzliche Regelungen zur Implementierung der Klimaschutzrente

XI. Entwicklung einer Strategie zur Umsetzung der Klimaschutzrente

Grafische Darstellung

Impressum

 

VII. Vertriebswege und Kosten der Klimaschutz-Rente

Versicherungsfachmann und Rechtsanwalt Frank Schwandt

In einem zweiten Beitrag des Autors werden mit Vertriebswegen und Kosten einer potentiellen Klimaschutz-Rente untersucht.

Neben der Darstellung verschiedener kommerzieller Vertriebswege – Direktvertrieb, Makler und Versicherungsagenten - werden die Leistungen der Sozialversicherungsträger (DRV, VBL, Berufsständische Versorgungswerke) im Rahmen ihrer Selbstverwaltung dargestellt. Letztere halten kein kostenaufwendigen Vertriebsapparat vor, bieten ihren Mitgliedern aber dennoch umfassenden schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Rat an und sind insoweit eine Option für die „Abwicklung" der Klimaschutz-Rente. Der Selbstverwaltung werden die Vertriebs- und Verwaltungskosten der privaten Versicherungswirtschaft gegenüber gestellt, Kosten die den Ertrag bzw. die Rentenleistung maßgeblich negativ beeinflussen würden.

Festgestellt wird, dass günstige Rahmenbedingungen nur durch ein Obligatorium erreichbar werden. Dazu werden weder neue Verwaltungsstrukturen benötigt, noch sind Abschluss- und Bestandspflegeprovisionen zu zahlen.

Die KSR sollte für alle Erwerbstätigen eine obligatorische Altersvorsorge sein; für alle Sozialversicherungspflichtigen, die bereits eine staatlich geförderte Zusatzversicherung abgeschlossen hatten, sollte sie als opting-out-Modell ausgestaltet werden.

Mit der organisatorischen Umsetzung der Klimaschutz-Rente sollte die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) betraut werden.

Darüber hinaus werden Vorschläge zu den Tarifbedingungen unterbreitet. Das Sondervermögen/Sicherungsvermögen der Beitragszahler ist in nachprüfbare Assetklassen aufzugliedern und durch eine geschäftsführende Verbriefungsgesellschaft zu managen.

Die Rentenleistung der KSR ist aus Gründen der Transparenz nur als Leibrente bzw. lebenslange Altersrente zu konzipieren. Auf Zusätze, wie Erwerbsunfähigkeitsrente, Pflegerente u. a. m. sollte verzichtet werden. Anders als bei „Riester" oder „Rürup" ist das angesparte und verzinste Kapital den Hinterbliebenen im Rahmen einer Rentengarantiezeit von 10-15 Jahren zur Verfügung zu stellen.

Hinsichtlich der Anlage der Rentenbeiträge in zertifizierte Klimaschutzprojekte wird auf die Vorschriften der „Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen" vom 20.12.2001 (Au IV) verwiesen.